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   BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B   

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https://dejure.org/2015,32171
BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B (https://dejure.org/2015,32171)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B (https://dejure.org/2015,32171)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2015 - B 13 R 210/15 B (https://dejure.org/2015,32171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung höherer Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten; Sachaufklärungsrüge; Substantiierung der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen; Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung höherer Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten; Sachaufklärungsrüge; Substantiierung der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen; Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Gewährung höherer Altersrente unter Berücksichtigung weiterer Beitragszeiten

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B
    Ist das nicht geschehen, kann ein vorher zB in einem Schriftsatz gestellter Beweisantrag grundsätzlich nicht im Rahmen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG berücksichtigt werden (BSG Beschluss vom 27.11.2014 - B 3 KR 22/14 B - RdNr 11; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; SozR 3-1500 § 160 Nr. 29; SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 sowie Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 18a, 18c mwN).
  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 22/14 B

    Krankenversicherung - fehlerhafte Abrechnung eines Leistungserbringers für

    Auszug aus BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B
    Ist das nicht geschehen, kann ein vorher zB in einem Schriftsatz gestellter Beweisantrag grundsätzlich nicht im Rahmen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG berücksichtigt werden (BSG Beschluss vom 27.11.2014 - B 3 KR 22/14 B - RdNr 11; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; SozR 3-1500 § 160 Nr. 29; SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 sowie Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 18a, 18c mwN).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B
    Dass die Klägerin die Entscheidung des LSG in der Sache für fehlerhaft hält, eröffnet die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 17.08.2015 - B 13 R 210/15 B
    Soweit - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren prozessordnungsgerechten Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung hätten drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl nur BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).
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